Der Auftrag kommt zwischen dem Kunden und der Veranstaltungszeitung WAS IST WO, herausgegeben von AUDIENCE Eventmarketing, Inh. Andreas Wünscher, kurz WAS IST WO genannt, zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart zwischen WAS IST WO, im folgenden Auftragnehmer, und dem Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt.
1. Maßgeblich für Aufträge sind nachstehende Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Abweichende sowie mündliche Vereinbarungen sind ungültig, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt. Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen sowie dem vereinbarten Preis einverstanden. Erteilte Aufträge gelten, egal ob schriftlich oder mündlich vereinbart, als Kaufvertrag.
2. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, es sei denn, dass sie ein anderes Fälligkeitsdatum aufweisen, vorbehaltlich Punkt 2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. sowie Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten verrechnet. Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Auftrages mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung in Verzug bleibt, kann die weitere Durchführung von Aufträgen abgelehnt werden, wobei die Zahlungsverpflichtungen aufrecht bleiben. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
3. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine Vorauszahlung zu verlangen.
4. Für den Inhalt und die Urheberrechte der beigelegten Werbemittel, Drucksachen oder Warenproben ist ausschließlich der Auftraggeber haftbar, welcher den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos hält.
5. Unaufgefordert eingesandte Scripte, Fotos und Manuskripte können nicht retourniert werden. 6. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche dem Auftraggeber durch etwaige nicht termingerechte Verteilung oder sonstige Abweichungen vom bestätigten Auftrag entstehen können. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Schadenersatzansprüche.
7. Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur teilweise durchgeführte Aufträge werden anteilig laut gültiger Preisliste verrechnet.
8. Mängelrügen sind vom Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss schriftlich (eingeschrieben) an die Anschrift Sonnenstraße 8 , 8010 Graz oder per Mail an office@wasistwo.at innerhalb von 1 Woche nach dem angesagten Erscheinungstermin, zu übermitteln. Verspätete Mängelrügen werden nicht anerkannt und sind ausgeschlossen.
9. Bei nicht termingerechter Anlieferung des Beilagenmaterials können die Beilagen, sofern noch aktuell, in einer der nächsten Ausgaben mitverteilt werden. Die Rechnungslegung und Fälligkeit erfolgt lt. Vereinbarung. Sollten die Beilagen Terminbezogen sein und bei keiner neuen Ausgabe beigelegt werden können, bleibt der Auftrag trotzdem aufrecht und wird in Rechnung gestellt.
10. Die Anlieferung des Beilagenmaterials muss auf Kosten des Auftraggebers spätestens 7 Tage Vor Erscheinen der Ausgabe erfolgen. Die rechtzeitige Lieferung des Beilagenmaterials, gebündelt oder paketiert, mit erkenntlicher Unterteilung zu je 50 oder 100 Stück an unsere Redaktion, frei Haus, obliegt dem Auftraggeber. Die Übernahme von Material erfolgt ohne Gewähr, da wir die angelieferte Stückzahl nicht überprüfen können. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sein Werbematerial gleichzeitig mit anderen Werbematerialien beigelegt werden kann.
11. Für die Annahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der jeweiligen Ausgabe wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Auftraggeber hat die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich schriftlich davon abhängig gemacht. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die ausschließlich im Erscheinungszeitraum einer bestimmten Nummer stattfinden.
Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. WAS IST WO haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie, reproreife Vorlagen für den Zeitungsdruck beigestellt werden. WAS IST WO ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. WAS IST WO haftet nicht für Übertragungsfehler. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat von uns angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu bei WAS IST WO erstanden werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, weiterverarbeiten, zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu nutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält den Verlag im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch an den Auftraggeber übersandt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige.
Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates / PR nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat / PR (Satz, Druck etc.) entstehen, kann WAS IST WO zu keiner wie immer gearteten Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Satzfehler oder sonstige Irrtümer in kostenlosen PR-Artikel berechtigen den Auftraggeber nicht, von der Anzeigenrechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen wie Fotos, Texten oder anderen endet 2 Wochen nach Erscheinen der Einschaltung. Für Verlust oder Beschädigung der Druckunterlagen wird keine Haftung übernommen. Bei telefonisch oder mündlich aufgegebenen Anzeigen oder Textänderungen können keine Reklamationen bezüglich Hör- und Satzfehler anerkannt werden. Sollte wegen höherer Gewalt der geplante Erscheinungstermin nicht eingehalten werden können, so akzeptiert der Auftraggeber einen späteren Druck- und Verteilungstermin. Der Kunde stimmt zu, dass Schwankungsbreiten in der Verteilung bis – 5 % keiner Preisminderung unterliegen.
Entspricht die vom Auftraggeber übergebene Druckunterlage nicht den Abmessungen des vereinbarten Inserates, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der tatsächlich notwendigen über die vereinbarten Abmessungen hinausgehenden Abmessungen. Wird die vereinbarte Inseratengröße aufgrund der Druckunterlage nicht erreicht, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Etwaige Satz- und Gestaltungskosten werden in Rechnung gestellt.
Eine Stornierung von Insertions- und Beilagenaufträgen ist ausschließlich schriftlich, innerhalb von längstens 24 Stunden ab Auftragserteilung bei uns einlangend, möglich. Stornos von Aufträgen, die bis zu 10 Tagen vor dem Erscheingungstermin erteilt wurden, sind nicht möglich. In diesem Fall wird generell eine Stornogebühr in Höhe von 70 % des Fakturenwertes verrechnet. Ausgeschlossen ist der Rücktritt in den letzten 10 Tagen vor Erscheinungstermin.
12. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, tritt für diesen Punkt die entsprechende gesetzliche Vorgabe in Kraft. Die übrigen Punkte bleiben davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit.
13. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist die Stadt Graz.
14. Stand: März 2010 |